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Ihr Aufenthalt von A bis Z

Liebe Patienten/ -innen,

der Gang als Patient in ein Krankenhaus ist häufig unangenehm, beunruhigend oder gar beängstigend.
Fragen wie „Was wird auf mich zukommen?“, „Werde ich schlafen können?“, „Habe ich alles eingepackt?“ oder auch „Wird es weh tun?“ gehen durch den Kopf.

Doch unsere Ärzte und Pflegekräfte sowie alle anderen Beschäftigten werden alles tun, um Ihnen die Zeit des Krank-Seins so angenehm wie möglich zu gestalten und somit zu einer schnellen Genesung beizutragen.

Zufriedene Menschen, die sich wohl und geborgen fühlen, werden rascher gesund. Gesundheit ist unser Auftrag, Ihr Wohlbefinden unser Anliegen. Neben der bestmöglichen medizinischen Behandlung durch unsere Ärzte, die sich an den aktuellen Erkenntnissen der modernen Medizin orientieren, ist es ebenso unser Wunsch, dass Sie sich bei uns gut aufgehoben und versorgt fühlen.

Ihr Aufenthalt im Krankenhaus bedeutet einen Einschnitt in Ihren gewohnten Alltag. Sie müssen sich in den ersten Tagen Ihres vorübergehenden Aufenthaltes erst in die neue Umgebung und Situation einfinden. Mit diesem Patientenratgeber möchten wir Ihnen helfen, sich schnell mit den Gegebenheiten unseres Krankenhauses vertraut zu machen.

Unter den alphabetisch sortierten Stichpunkten finden Sie hoffentlich auf viele Ihrer Fragen eine Antwort. Natürlich ersetzt der Ratgeber nicht das Gespräch. Scheuen Sie sich also nicht, die Mitarbeitenden unseres Hauses anzusprechen, wenn Ihnen etwas unklar ist oder Sie spezielle Wünsche haben.

Unsere Mitarbeitenden des Kreiskrankenhauses Wolgast und die Klinikleitung des Hauses wünschen Ihnen eine gute und schnelle Genesung.

 

Vor dem Aufenthalt

Das Kreiskrankenhaus Wolgast befindet sich direkt an der Bundesstraße 111 und ist sowohl mit dem Auto als auch mit dem öffentlichen Nahverkehr sehr gut erreichbar.

  • Nächste Bushaltestelle: Wolgast Schwesternheim (200 m entfernt)
  • Entfernung zum Bahnhof: 1.000 m

Siehe auch: Lageplan / Anreise

Wir bitten um Verständnis, dass sich bei Ihrer Aufnahme in das Krankenhaus gewisse Formalitäten nicht vermeiden lassen. Voraussetzung für eine stationäre oder ambulante Behandlung ist der Einweisungs- bzw. Überweisungsschein Ihres behandelnden Arztes. Eine Ausnahme ist die Behandlung im Notfall.

Zur Klärung des Versicherungsverhältnisses und zum Abschluss des Behandlungsvertrages benötigen wir einige Ihrer persönlichen Daten. Wir versichern Ihnen, mit Ihren Daten gewissenhaft umzugehen und die geltenden Gesetze einzuhalten.

Denken Sie bitte an Ihren Personalausweis und Ihre Krankenversichertenkarte, auf der die notwendigen Daten bereits gespeichert sind.

In unseren "Allgemeinen Vertragsbedingungen" werden die rechtlichen Beziehungen zwischen Ihnen und uns und im "Pflegekostentarif" die Kosten für Ihren Aufenthalt geregelt. Sie sind in der Patientenaufnahme zur Einsichtnahme hinterlegt und werden bei Bedarf ausgehändigt. In der Patientenaufnahme werden Sie über das Leistungsspektrum gemäß dem "Pflegekostentarif" informiert.

Was sollten Sie für Ihren Aufenthalt mitbringen?

  • Einweisung/Überweisung Ihres Hausarztes/Facharztes,
  • Versichertenkarte,
  • angeforderte Untersuchungsergebnisse zur Operations- und Narkosevorbereitung,
  • wichtige Berichte, Befunde und Röntgenbilder Ihres Hausarztes/Facharztes oder von früheren Krankenhausaufenthalten
  • Auflistung der regelmäßig eingenommenen Medikamente (Medikamentenliste)
  • Falls vorhanden: Marcumar-, Allergie-, Zucker-, Schrittmacherpass etc.

Was gehört in Ihren Koffer?

  • Wasch- und Pflegeutensilien einschließlich Handtücher und Waschlappen, evtl. Haartrockner
  • Etuis für Brillen und Zahnersatz
  • Wäsche/Nachtwäsche
  • Morgenmantel und Hausschuhe
  • Bequeme Kleidung, z. B. Trainingsanzug
  • zum Zeitvertreib je nach Belieben Bücher, Zeitschriften, MP3-Player, Spiele, Briefpapier, Stift.

Aus Platzgründen sollte Ihr Koffer nicht zu groß und möglichst zusammenfaltbar sein.

Während des Aufenthaltes

Die Möglichkeiten der modernen medizinischen Diagnostik und Behandlung sind so vielfältig, dass sie für Laien oft schwer durchschaubar sind. Zudem ist die medizinische Fachsprache für Nichtmediziner oft unverständlich. Sie haben das Recht über alles, was mit Ihnen geschehen soll, genau informiert zu werden. Unser medizinisches Personal klärt Sie über Ihre Erkrankung und deren Behandlungsmöglichkeiten auf. Wenn Ihnen trotzdem etwas nicht ganz klar ist, zögern Sie nicht nachzufragen.

Wenn man krank ist, ist es oft mühsam, sich zu bewegen. Das Krankenhaus ist mit zahlreichen Aufzügen ausgestattet, die Ihnen den Weg zu Ihren Terminen erleichtern sollen. Die Aufzüge werden aber auch für Krankentransporte und Versorgungsfahrten genutzt. Dadurch entstehen gelegentlich Wartezeiten. Wir bitten Sie dafür um Verständnis.

Telefonische Auskünfte zu Patientendaten werden aus rechtlichen Gründen nicht erteilt.

Für Auskünfte im pflegerischen und ärztlichen Bereich steht Ihnen unser medizinisches Personal gern zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie dafür einen Termin.

Wer schon einmal im Krankenhaus lag, kann sicher gut nachfühlen, wie sehr man sich als Patient über Besuch freut. Häufig ist die Besuchszeit für Patienten der Höhepunkt des Tages. Angehörige und Freunde nehmen Anteil an Ihrem Genesungsprozess. Und das ist genauso wichtig wie wirksame Medikamente.

Für Krankenbesuche in Infektionszimmern und auf Intensivstationen gelten besondere Regelungen.

Alkoholisierten Besuchern kann der Zutritt zu den Stationen durch das medizinische Personal verwehrt werden.

Die Besuchszeiten sind weitgehend offen gestaltet. In einigen Bereichen (z.B. Intensivstation) gibt es jedoch besondere Besucherregelungen. Informationen dazu erhalten Sie von Ihrem Stationspersonal.

Folgen Sie hierfür bitte den Hinweisen auf unserer Startseite.

Die Anschrift des Kreiskrankenhauses Wolgast lautet:

Kreiskrankenhaus Wolgast gGmbH
Chausseestr. 46
17438 Wolgast

Zusätzlich sollten folgende Angaben enthalten sein:

  • Station und Zimmer (z.B. Innere Medizin I Zimmer 1)


Beispiel

Kreiskrankenhaus Wolgast gGmbH
Patient Vorname Name
Innere Medizin I Zimmer 1
Chausseestr. 46
17438 Wolgast

Im Untergeschoss des Bettenhauses lädt unser Bistro Besucher zum Frühstück und Mittagessen ein. Möchten Sie zum Frühstück aus einem angerichteten Büfett (Wurst- und Käseplatte, Obstsalat, Salate, Müsli etc.) oder zum Mittag aus Wahlessen sowie einem Salatbüfett oder aus unserem Dessertangebot wählen, sind Sie hiermit herzlich eingeladen.

Öffnungszeiten:
Frühstück:       Montag – Freitag                  08.00 - 10.00 Uhr
Mittag:             Montag - Freitag                   11.30 - 14.00 Uhr

Sämtliche von Ihnen erhobene persönliche Daten unterliegen dem gesetzlichen Datenschutz und werden gemäß den geltenden Vorschriften behandelt. Dies gilt sowohl für die Zeit während als auch nach Ihrem Aufenthalt.

Alle Mitarbeiter des Krankenhauses unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht. Wenn Sie es wünschen, können Sie Ihren Arzt von seiner Schweigepflicht entbinden, damit er den von Ihnen benannten Personen Auskunft erteilen kann.

Die Speisenversorgung unserer Patienten und Mitarbeitenden erfolgt durch die hauseigene Küche.

Auf den Stationen werden Sie mit Frühstück, Mittag, Kaffee und Abendbrot versorgt.

Am Aufnahmetag erhalten Sie ein "Standardessen". Bitte haben Sie dafür Verständnis. Anschließend kann sich der Patient sein Essen zu den entsprechenden Mahlzeiten aus einer Vielzahl von Angeboten selbst wählen.

Ihre Essenbestellung nimmt unsere Verpflegungsassistentin mit Hilfe eines IT-gestützten Bestellsystems entgegen.

Der wöchentlich wechselnde Speiseplan bietet Ihnen leckere, abwechslungsreiche Gerichte zur Auswahl.

Müssen Sie eine bestimmte Diät einhalten, haben Lebensmittelunverträglichkeiten oder möchten aus persönlichen oder weltanschaulichen Gründen bestimmte Nahrungsmittel nicht einnehmen, wenden Sie sich bitte an das Pflegeteam oder die Verpflegungsassistentin, damit Ihre Wünsche berücksichtigt werden können.

Auf den Getränkewagen der Stationen stehen ständig verschiedene Teesorten für Sie bereit und zusätzlich befinden sich auf allen Stationen kostenlose Wasserspender. Sind Sie bettlägerig, versorgt Sie das Pflegeteam gerne mit den Getränken.

Alkohol kann unter Umständen den Heilungsprozess empfindlich stören, er beeinflusst insbesondere die Wirkung von Medikamenten und macht eine gezielte Therapie unmöglich. Im Krankenhaus ist aus diesem Grund der Alkoholgenuss untersagt. In besonderen Fällen wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an Ihren Arzt.

Sollten Sie im Krankenhaus etwas finden, das vielleicht verlegt oder bei der Entlassung versehentlich zurückgelassen wurde, so bitten wir Sie, diese Fundstücke bei Ihrem Pflegepersonal oder der Rezeption abzugeben.

Diese Fundsachen und auch Nachlassgegenstände werden von uns 12 Wochen zentral aufbewahrt, bei Nichtabholung gehen sie anschließend in das Eigentum des Krankenhauses über.

Wenn Sie etwas vermissen, wenden Sie sich bitte an unsere Abteilung Patientenmanagement (Tel. 03836 257-223).

Gerne können Sie und Ihre Besucher bei guten Wetter auch unsere schönen Grünanlagen für einen kleinen Spaziergang nutzen.

Die Hausordnung des Kreiskrankenhaus Wolgast gilt für alle stationären und ambulanten Bereiche sowie für die dazugehörenden funktionsdiagnostischen Einrichtungen. Sie ist verbindlich für alle Patienten, Begleitpersonen und Besucher.

Das Krankenhauspersonal ist bemüht, alles zum Wohle des Patienten zu tun und den Aufenthalt - bedingt durch das Zusammenleben vieler Menschen auf zum Teil engem Raum unter den Bedingungen eines medizinischen Hochleistungsbetriebes - für alle Beteiligten erträglich zu gestalten.

Vieles, was in unserer Hausordnung steht, mag Ihnen als völlig banal, ja vielleicht sogar überflüssig, erscheinen. Gewisse Alltagserfahrungen mahnen uns jedoch, von Zeit zu Zeit auf einige Grundregeln hinzuweisen. So sind unsere Einrichtungsgegenstände und Geräte pfleglich zu behandeln, geraucht werden darf nur in den speziell gekennzeichneten Pavillon, und sie müssen sich als Patient vor dem Verlassen der Klinik beim Pflegepersonal abmelden. Ebenso besteht absolutes Alkoholverbot!

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass bei Verstößen gegen die Hausordnung nach den gültigen Rechtsvorschriften Maßnahmen bis zur Entlassung aus disziplinarischen Gründen vorgenommen werden.

Bitte achten Sie auf die Händedesinfektion und helfen Sie mit, Krankheitserregern keine Chance zu geben. Nutzen Sie die Desinfektionsmittel-Wandspender in den Patientenzimmern und auf den Fluren. Weisen Sie auch Ihre Besucher darauf hin.

Aus hygienischen Gründen ist es in Krankenhäusern nicht gestattet, Wasser im Waschbecken aufzufangen. Darum gibt es keine Waschbeckenstöpsel.

Hinweis: Aufgrund der aktuellen Pandemie, bitten wir Sie, aktuelle Hinweise u.a. bzgl. der Mund-Nasenabdeckung unserer Startseite zu entnehmen.

Im Krankenhaus gibt es eine Intensivstation. Der Gesundheitszustand der Patienten wird hier ständig beobachtet, weshalb die technische Ausstattung und personelle Betreuung besonders hoch sind.

Hier gelten besondere Besuchs- und Zutrittsregeln.

Fanden Sie etwas besonders gut oder haben Sie sich über etwas geärgert? Dann teilen Sie uns dies mit, wir sind für jede Rückmeldung dankbar. Jederzeit können Sie sich mit Lob, Kritik oder Anregungen direkt an unsere Mitarbeitenden wenden oder nutzen Sie unsere Formulare. Füllen Sie diese bitte aus und stecken Sie diese in die gekennzeichneten Briefkästen. Gern steht auch ein Onlineformular (hier bitte klicken) für Rückmeldungen zur Verfügung.

Durch Ihre Hinweise können die klinikinternen Abläufe und Leistungen stetig weiterentwickelt und der Aufenthalt für alle Patienten angenehmer gestaltet werden. Jedes Anliegen wird individuell bearbeitet und vertraulich behandelt.

Bitte fragen Sie das Pflegepersonal, was Sie sich von Ihren Angehörigen an Nahrungsmitteln und Getränken mitbringen lassen können, v.a.wenn Diät verordnet ist. Topfblumen dürfen aus hygienischen Gründen nicht mitgebracht werden. Auf den Intensivstationen sind auch Schnittblumen nicht erlaubt. Tiere gehören grundsätzlich nicht ins Krankenhaus.

Wenn Sie gerne lesen, nutzen Sie unser kostenloses Angebot der Patientenbibliothek.

Eine Mitarbeiterin besucht die Stationen mit einem Bücherwagen und versorgt Sie gerne mit interessanter Literatur.

Rund um das Krankenhaus finden Sie gebührenpflichtige Parkplätze.

  • Parkplatz vor der Anselmino-Apotheke: 50 Parkplätze
  • Parkplatz am Personalwohnheim (Chausseestraße 56): 60 Parkplätze
  • Parkplatz am Feuerlöschteich (Zufahrt über Am Paschenberg): 60 Parkplätze
  • Parkplatz am Haupteingang: 23 Parkplätze und 8 Kurzeitparkplätze (30 Min.)

 

Gebühren:

  • Parkplatz am Haupteingang: 0,50 EUR für die erste Stunde und 1,00 EUR für jede weitere Stunde
  • alle anderen Parkplätze: 0,50 EUR pro Stunde

Benötigen Sie eine Parkkarte für einen längeren Krankenhausaufenthalt können Sie eine solche an unserer Rezeption erwerben.

Wenn Sie zu uns ins Krankenhaus kommen, haben Sie möglicherweise Schmerzen, Sie fühlen sich verunsichert und sind besorgt um Ihre Gesundheit. Um Ihre individuelle Pflege planen zu können, sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen. Informieren Sie uns über Ihre Bedürfnisse und Ihre Gewohnheiten, damit wir Sie bestmöglich betreuen können.

Der Tagesablauf in unserem Krankenhaus wird häufig bestimmt von Diagnostik und Therapie. Bisweilen ändert sich dadurch für Sie der gewohnte Tagesablauf. Wir bitten Sie hierfür um Ihr Verständnis.

Unsere qualifizierten Pflegekräfte kümmern sich rund um die Uhr um Ihr Wohlbefinden. In jeder Schicht sind kompetente Ansprechpartner für Sie zuständig, an die Sie sich vertrauensvoll wenden können.

Qualitätsmanagement in einem Krankenhaus bedeutet, die Abläufe und Strukturen im Krankenhaus so zu gestalten, dass die Bedürfnisse der Patienten voll erfüllt werden und sich auch unsere Beschäftigten wohlfühlen.

Das Qualitätsmanagementsystem hat die Aufgabe, einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess in Gang zu setzen, damit wir unsere Leistungen für Sie ständig optimieren können.

Rauchen und Gesundheit passen nicht zusammen.

Ihre Gesundheit, die Krankenhaushygiene, die strengen Brandschutzbestimmungen und nicht zuletzt der Gesetzgeber verbieten das Rauchen im Krankenhaus.

Deshalb ist im gesamten Krankenhaus, also auch in Ihrem Zimmer, das Rauchen untersagt.

Wenn Sie dennoch nicht auf eine Zigarette verzichten können, bitten wir Sie, nur in den ausgewiesenen Raucherpavillons außerhalb der Gebäude zu rauchen.

Im Eingangsbereich finden Sie unsere Rezeption. Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen hier sehr gern weiter.

Um den für die Genesung wichtigen Schlaf zu sichern, ist für alle Patienten auf den Stationen im Anschluss an die Mittagsmahlzeit eine Ruhezeit und in der Zeit von 22:00 – 06:00 eine Nachtruhe vorgesehen.  Wir bitten in diesen Zeiten um besondere Rücksichtnahme gegenüber den Mitpatienten.

Der Krankenhaussozialdienst ergänzt die medizinische und pflegerische Versorgung und bietet ein vielfältiges und umfassendes Beratungsangebot. Durch eine Erkrankung oder einen Unfall ergeben sich oft ganz plötzlich entscheidende Fragen, die geklärt werden müssen. Hierbei möchten wir Sie unterstützen! Wir suchen gemeinsam mit Ihnen nach geeigneten Hilfen und Lösungsmöglichkeiten.

  • Organisation einer Anschlussheilbehandlung (z.B. nach einer Operation, nach einem Unfall oder nach einer schweren Erkrankung)
  • Vorbereitung und Organisation der Entlassung in die Häuslichkeit
    • Wir stimmen den Umfang des Hilfe- und Pflegebedarfs mit dem Pflegepersonal, den Ärzten und dem therapeutischen Team für Sie ab
    • Wir organisieren Hilfsmittel für Sie
    • Wir suchen und vermitteln Ihnen einen ambulanten Pflegedienst Ihrer Wahl, um eine gute pflegerische Versorgung in der Häuslichkeit zu gewährleisten
  • Beratung zum Thema Pflegeversicherung
    • Unterstützung bei der Beantragung einer Pflegestufe
    • Unterstützung bei der Suche nach einem Pflegedienst
    • Wenn es notwendig wird, unterstützen wir Sie auch bei der Suche nach einem Platz im Alten- und Pflegeheim
  • Erstkontakt zu Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen, wenn nötig auch schon im während des Krankenhausaufenthaltes
  • Beratung zum Thema gesetzliche Betreuung oder Vorsorgevollmacht
  • Hilfe bei der Beantragung von sozialrechtlichen Leistungen (z.B. Schwerbehindertenausweis)

Eine zentrale Aufgabe des Krankenhauses ist neben der Versorgung der Patienten auch die Ausbildung von Medizinern und Pflegekräften.

Dies tun wir als Akademisches Lehrkrankenhaus der Universitätsmedizin Greifswald und als Ausbildungsbetrieb für Pflegeberufe.

Somit wird unsererseits gewährleistet, dass Sie auch in Zukunft von kompetenten Kräften versorgt und behandelt werden.

In der Praxis lernen die zukünftigen Mediziner und Pflegekräfte Krankheiten zu erkennen, Patienten zu behandeln und zu pflegen. Deshalb findet ein Teil der Ausbildung auch am Krankenbett statt. Vielleicht ist der Kontakt zu den Lernenden auch eine interessante Unterbrechung Ihres Krankenhaustages.

Um Ihnen den Aufenthalt so angenehm wie nur möglich zu gestalten, haben wir an allen Betten ein modernes Unterhaltungssystem installiert.

Über einen Multifunktionsbildschirm und ein Telefon haben Sie die Möglichkeit Telefon, Fernsehen, Radio und Internet direkt an Ihrem Bett zu nutzen.

Gebühren:

  • 2,00 EUR pro Kalendertag
  • darin enthalten sind:
    • Fernsehen und Radio
    • Telefon inkl. Flatrate in alle deutschen Netze
    • Internet am Multifunktionsbildschirm

Bitte benutzen Sie Kopfhörer, um Ihre Mitpatienten nicht zu stören. Diese erhalten Sie für 2,00 EUR an der Rezeption im Eingangsbereich.

Um einen Internetzugang für Ihr eigenes Endgerät (Smartphone, Tablet oder Notebook) einzurichten, können Sie WLAN für 0,50 EUR pro Kalendertag optional dazu buchen.

Verfahrensweise:

Bei der Aufnahme erhalten Sie eine Chipkarte, die Sie am Kassenautomat an der Rezeption aktivieren und aufladen können. Bitte beachten Sie, dass bei der Aktivierung ein Pfand in Höhe von 5,00 EUR berechnet wird, den wir Ihnen bei Rückgabe der Karte zurückerstatten.

Bei uns übernachten Sie in modernen Zwei- bzw. Dreibettzimmern. Ausgestattet mit separatem Sanitärbereich, Sitzecke und einem modernen Unterhaltungssystem versuchen wir Ihnen den Aufenthalt in unserem Hause so angenehm wie möglich zu machen.

Während Ihres Aufenthaltes kann auch eine Verlegung auf eine andere Station oder Fachabteilung notwendig sein. Ihr behandelnder Arzt wird dies mit Ihnen besprechen und gemeinsam mit dem Pflegeteam umsetzen.

Ihre Rufnummer vom Patiententelefon kann dabei beibehalten werden.

Um Sie ohne lange Wartezeiten betreuen zu können, ist es ratsam, sich während der Visiten im Zimmer aufzuhalten. Die genauen Visite Zeiten Ihrer Klinik/Station erfahren Sie vom Pflegeteam.

Scheuen Sie sich nicht, bei der Visite Fragen zu stellen.

Da wir auch medizinisches Personal ausbilden, stehen meist mehrere Personen an Ihrem Bett. Bitte haben Sie dafür Verständnis.

Sie können über die allgemeinen Krankenhausleistungen hinaus Wahlleistungen in Anspruch nehmen. Diese Wahlleistungen müssen schriftlich vereinbart werden. Ein entsprechendes Antragsformular erhalten Sie bei Ihrer Aufnahme in unserem Krankenhaus.

Wahlärztliche Leistungen (Chefarztwahlleistung) können nur auf der Grundlage eines gesonderten Behandlungsvertrages des Patienten mit liquidationsberechtigten Ärzten des Krankenhauses gewährt werden.

Zu beachten ist hierbei, dass bei der Wahl einer besonderen ärztlichen Leistung alle zur Mitbehandlung hinzugezogenen Ärzte wie z.B. Anästhesisten, Radiologen oder Laborärzte berechtigt sind, ihre ärztlichen Leistungen in Rechnung zu stellen. Es empfiehlt sich daher, mit dem behandelnden Arzt vorab über die voraussichtlich entstehenden Kosten ein informatives Gespräch zu führen.

Weiterhin bieten wir Ihnen in begrenztem Umfang und gegen besonderes Entgelt:

  • die Unterbringung in einem 1- oder 2-Bettzimmer mit eigenem Sanitärbereich.
    • für 1-Bettzimmer (71,78 €)
    • für 2-Bettzimmer (28,13 €)
  • Die Aufnahme einer Begleitperson richtet sich nach den Gegebenheiten auf der jeweiligen Station.

Die Kosten betragen

  • Unterbringung für die Begleitperson                        27,00€ pro Tag
  • Vollverpflegung für die Begleitperson                      12,00€ pro Tag
  • Ist die Unterbringung einer Begleitperson medizinisch notwendig, werden die Kosten von der Krankenkasse des Versicherten übernommen.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an unser Patientenmanagement.

Notfälle haben bei uns absoluten Vorrang. Daher kann es manchmal etwas länger dauern als geplant. Wir bitten Sie um Verständnis. Wir bemühen uns, die Wartezeiten für Sie so kurz wie möglich zu halten. Ein mitgebrachtes Buch oder eine Zeitschrift kann Ihnen helfen, eine längere Wartezeit zu überbrücken.

Generell sollten Sie Wertgegenstände und größere Geldbeträge nicht mit in das Krankenhaus bringen, da wir bei Verlust keine Haftung übernehmen können. Hinsichtlich der Aufbewahrung Ihrer persönlichen Wertsachen und kleinerer Geldbeträge können Sie sich gerne an das Pflegepersonal wenden.

Achten Sie besonders auf Ihre persönlichen Gegenstände wie Brillen und Zahnprothesen und lassen Sie bitte auch keine Wertgegenstände oder Bargeld in der Schublade Ihres Nachtschränkchens liegen.

In Ausnahmefällen, wie z.B. der Einlieferung über die Notaufnahme, werden Ihre Wertsachen im Beisein eines Zeugen in der Verwaltung hinterlegt. Die Ausgabe Ihrer Wertsachen erfolgt dann an Sie persönlich bzw. an eine von Ihnen bevollmächtigte Person gegen Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses.

Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung ist die Willensäußerung eines entscheidungsfähigen Patienten zur künftigen Behandlung für den Fall, dass er sich zu einem späteren Zeitpunkt zu einer Behandlung nicht mehr äußern kann. Aus der Patientenverfügung sollte hervorgehen, ob und in welchem Umfang in kritischen Krankheitssituationen medizinische, lebenserhaltende Maßnahmen eingesetzt werden sollen. Die Aussagen sollten möglichst konkret sein, und mit der Familie und dem Hausarzt besprochen sein.

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie eine oder mehrere Personen bevollmächtigen, verbindliche Entscheidungen in Gesundheitsangelegenheiten zu treffen. Diese Personen vertreten Sie gegenüber den Sie behandelnden Ärzten für den Fall, dass Sie nicht in der Lage sind, Ihren Willen zu äußern (§ 1904 Abs. 2 BGB).

Betreuungsverfügung

Eine Betreuungsverfügung ist eine für das Vormundschaftsgericht bestimmte Willensäußerung, für den Fall, dass eine Betreuung angeordnet wird. Mit dieser können Vorschläge zur Betreuungsperson und Wünsche zur Wahrnehmung Ihrer Aufgaben festgehalten werden.

Bei Fragen hilft Ihnen unser Pflegepersonal gerne weiter.

Nach dem Aufenthalt

Patientenakten sind medizinische Dokumente und müssen entsprechend gesetzlicher Regelungen aufbewahrt werden. Dies geschieht bei uns im Archiv.

Ihr einweisender Arzt erhält von der behandelnden Klinik die für eine qualifizierte und reibungslose Weiterbehandlung notwendigen Dokumente aus der Akte.

Mit Ihrem Einverständnis können andere weiterbehandelnde Ärzte Ihre Akte aus unserem Archiv anfordern.

Nach Abschluss der Krankenhausbehandlung erfolgt die Entlassung der Patienten aus dem Krankenhaus. In bestimmten Fällen ist jedoch nach Abschluss der Krankenhausbehandlung noch weitere Unterstützung erforderlich, um das Behandlungsergebnis zu sichern. Eine entsprechende Anschlussversorgung kann beispielsweise eine medizinische oder pflegerische Versorgung umfassen, die ambulant oder in stationären Einrichtungen der Rehabilitation oder Pflege erfolgt. Aber auch z. B. Terminvereinbarungen mit Ärzten, Physiotherapeuten, Pflegediensten oder Selbsthilfegruppen sowie die Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen bei der Kranken- oder Pflegekasse können von dieser Anschlussversorgung umfasst sein.

Das Krankenhaus ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Entlassung der Patienten aus dem Krankenhaus vorzubereiten. Das Ziel des Entlassmanagements ist es, eine lückenlose Anschlussversorgung der Patienten zu organisieren. Dazu stellt das Krankenhaus fest, ob und welche medizinischen oder pflegerischen Maßnahmen im Anschluss an die Krankenhausbehandlung erforderlich sind und leitet diese Maßnahmen bereits während des stationären Aufenthaltes ein. Ist es für die unmittelbare Anschlussversorgung nach dem Krankenhausaufenthalt erforderlich, können in begrenztem Umfang auch Arzneimittel, Heilmittel, Hilfsmittel, Soziotherapie und häusliche Krankenpflege verordnet oder die Arbeitsunfähigkeit festgestellt werden. Bei Bedarf wird das Entlassmanagement auch durch die Kranken-/Pflegekasse unterstützt.

Vergütung von Krankenhausleistungen

Das Gesetz über die Entgelte für voll- und teilstationäre Krankenhausleistungen (KHEntgG) vom 23.04.2002 regelt die Vergütung der Krankenhausleistungen. Für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen werden die Kosten, insbesondere für ärztliche Behandlung, Krankenpflege, Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln während des Aufenthaltes, sowie Unterkunft und Verpflegung von den entsprechenden Kostenträgern (Krankenkassen) übernommen.

Sind Sie privat krankenversichert, rechnen wir auf Wunsch direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. In allen anderen Fällen erhalten Sie entsprechende Rechnungen, die Sie bei dem für Sie zuständigen Kostenträger einreichen können.

Zuzahlung

Der Patient beteiligt sich an den Gesamtkosten seines stationären Aufenthaltes gemäß SGBV §39 Abs.4 mit einer Zuzahlung (Eigenanteil) von 10,- €/Tag, maximal für 28 Tage im Jahr, inkl. Aufnahme- und Entlassungstag.

Dieser Eigenanteil ist entweder im Krankenhaus am Entlassungstag zu entrichten oder sie erhalten eine Rechnung von uns nach Hause geschickt. Die Zuzahlung wird an Ihren Kostenträger weitergeleitet. Patienten unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung befreit.